Der Kampf gegen den braunen Terror
Die Debatte um das NPD-Verbot tobt. Eine neue Erkenntnis über >> rechtsextreme Gruppierungen in Deutschland und die damit verbundene Gefahr jagt die nächste. Ein Gespräch mit Sabine Seyb von ReachOut Berlin.
Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands – Die Volksunion (NPD – Die Volksunion) wurde 1964 gegründet. Sie vertritt eine nationalistische, völkische und revanchistische Ideologie. Die NPD propagiert einen völkischen Nationalismus, der bereits im Grundsatzprogramm zum Ausdruck kommt. Dort wird die Würde des Menschen an die Zugehörigkeit zu einem Volk gebunden. Aus ihren Grundsätzen leitet die Partei ihre konkreten politischen Forderungen ab. Dazu gehört die Forderung, Deutschland von als negativ erachteten Einflüssen aus dem Ausland abzugrenzen. Alle Lebensbereiche, sei es in der Wirtschaft, der Politik oder in der Kultur, sollen ausschließlich deutschnational orientiert werden. „Multiethnische Exzesse, denen derzeitig das deutsche Volk ausgesetzt“ sei und „Überfremdung“ müssten verhindert werden. Die Partei wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft. (Quelle: wikipedia.de)
Eine Partei in Deutschland zu verbieten ist ein sehr schwieriger und langwieriger Prozess. Laut dem Grundgesetz darf ein Parteiverbot ausschließlich durch das Bundesverfassungsgericht mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit entschieden werden. Der Grund für diese strenge Regelung liegt in der deutschen Geschichte. Als Adolf Hitler 1933 an die Macht kam, verbot er kurzerhand die Oppositionsparteien KPD (Kommunisten) und SPD (Sozialdemokraten). Ein entscheidender Schritt auf dem Weg zu seiner Alleinherrschaft und den darauffolgenden Greueltaten. Aufgrund dieses schwarzen Kapitels der Deutschen Geschichte schließt das Grundgesetz aus, dass die Regierung beziehungsweise das Parlament eine Partei verbieten oder auflösen kann.
Bereits 2003 mussten die NPD-Gegner eine herbe Niederlage einstecken: Sie hatten versucht, den Braunen durch ein Verbot ihre Parteizentrale zu nehmen, die Partei habe sich immer wieder verfassungswidrig geäußert. Das Bundesverfassungsgericht allerdings stellte nach langen Verhandlungen das Verbotsverfahren ein. Der Grund: Es sei nicht klar, ob die verfassungswidrigen Aussagen wirklich von echten NPD-Mitgliedern gekommen waren. Denn der Verfassungsschutz selbst hatte jahrelang V-Leute zur Überwachung der braunen Szene engagiert. Als die Verbotsdebatte hochkochte, konnte nicht eindeutig festgestellt werden, wer wann welche Aussage warum gemacht hatte.
Heute ist das Problem ähnlich geartet. Wieder ist die Trennung von echten Parteimitgliedern und V-Leuten schwer zu ziehen. Es heißt sogar, dass V-Leute in die Mordserie verwickelt sein könnten, die jüngst aufgedeckt wurde, oder zumindest die Machenschaften der Täter maßgeblich unterstützt haben sollen.
Sabine Seyb ist Mitgründerin von "ReachOut", der Berliner Beratungsstelle für Opfer Rechter Gewalt. Wir sprachen mit ihr über die Hintergründe des braunen Terrors und warum bisher so verhalten darauf reagiert wurde.
Auf der heute beginnenden Innenministerkonferenz werden sich die Landesinnenminister ausführlich beraten und abwägen, inwieweit ein zweites Verbotsverfahren erfolgreich sein könnte. Die SPD-geführten Länder sind geschlossen FÜR einen Verbotsantrag. Bundesinnenminister Friedrich warnt allerdings vor einem Schnellschuss. "Wenn man ein solches Verbotsverfahren macht, muss man wissen, dass man es gewinnen muss", sagte er. "Wenn man nicht gewinnt, wird die NPD triumphieren. Ich habe immer gesagt, das darf auf keinen Fall passieren."